Das erste was ich bei Klienten mit Schulden und Lohnpfändung kontrolliere, ist das Existenzminimum (EM).
Was dort in vielen Fällen nicht eingerechnet wird, sind:
– Krankenkassenprämien
– Miete
– Arbeitsfahrten
– Essen am Arbeitsplatz
– Kinderbetreuung etc.
Wenn Sie die letzten 3 Monate vor der Pfändung die KK-Prämie oder die Miete nicht gezahlt haben, werden sie nicht ins EM eingerechnet. Die Konsequenz ist, dass bei der nächsten Lohnzahlung noch mehr abgezogen wird, so dass Sie noch weniger bezahlen können und noch mehr Schulden anhäufen und sie sogar riskieren, die Wohnung zu verlieren. Ein richtiger Teufelskreis. 🥵
Dagegen kann man aber etwas unternehmen:
Wenn Sie die KK-Prämie von Juni, Juli und August bereits eingezahlt haben, senden Sie die 3 Prämienrechnungen mit den Zahlungsbelegen am besten per E-Mail ans Betreibungsamt (BA) und verlangen eine Anpassung des EM. Es wird dann die Krankenkassenprämie ins EM einrechnen, so dass Sie das nächste Mal mehr Geld zur Verfügung haben und die Prämie wieder bezahlen können.
Falls sie keine KK-Prämie eingezahlt haben, nehmen Sie das Geld vom Haushaltsgeld, zahlen Sie die aktuellste Prämie ein und senden Sie eine Kopie der Prämienrechnung und des Zahlungsbelegs zusammen mit Ihrer aktuellesten Lohnabrechnung ans BA. Dieses wird Ihnen das Geld innert 3 Tagen zurücksenden. Dies funktioniert aber nur, wenn es von Ihnen in den Monaten zuvor Geld einkassiert hat.
Wiederholen Sie dies in den folgenden zwei Monaten. Beim dritten Mal wird die Prämie wieder ins EM aufgenommen.
Das Gleiche können Sie auch mit der Miete machen.
Für die Arbeitsfahrten kann das volle Abo angegeben werden. Falls Sie jedoch Ihr Auto zur Ausübung Ihres Berufes benötigen, muss das BA im Minimum CHF 400 monatlich einrechnen. Ihr Auto wird dann zu einem Kompetenzgut. Dazu benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie das Auto zur Ausübung Ihres Berufes benötigen. Diese Bestätigung senden Sie dann ans BA.
Wenn Sie fürs Mittagessen nicht nach Hause können, sollte das BA Ihnen monatlich ca. CHF 242 einrechnen.
Nächste Woche gibt’s noch mehr Tipps, z. B. wie Sie Arzt- und Zahnarztrechnungen vom Betreibungsamt zurückfordern, welche die Krankenkasse nicht bezahlt.
Neueste Kommentare