Existenzminimum (EM), was nicht automatisch drin ist.
Leute, die verschuldet sind, leiden psychisch und physisch. Das macht sich bei erhöhten Arzt- und Zahnarztrechnungen bemerkbar.
Ausgaben für Arzt- und Zahnarztbesuche werden nicht automatisch ins EM aufgenommen. Wenn Sie diese dem BA ungezahlt vorweisen, werden sie abgewiesen.
Das BA muss aber Arzt- und Zahnarztrechnungen, welche während der Lohnpfändung entstehen, bezahlen.
Da das BA monatlich einen Teil Ihres Lohnes vom Arbeitgeber erhält, hat es Geld zur Verfügung, um Ihnen die Arzt- und Zahnarztrechnungen zurückzuvergüten. Dazu müssen Sie die Rechnungen zuerst bezahlen. Dazu nehmen Sie Haushaltsgeld, bezahlen die Rechnung und senden Sie diese dann per E-Mail zusammen mit dem Zahlungsbeleg ans Betreibungsamt. Dieses wird Ihnen das Geld innert 3 – 5 Tagen zurückerstatten, falls Sie die Belege innerhalb von 60 Tagen seit der Ausstellung der Rechnung einreichen. Danach wird nichts mehr zurückerstattet.
Sollte die Rechnungen höher als CHF 500 sein, z. B. CHF 1’500, verlangen Sie vom Zahnarzt vorerst einen Kostenvoranschlag mit einer Ratenvereinbarung. Senden Sie diesen zuerst Ihrer Krankenkasse, damit diese bestätigt, was sie übernimmt und was nicht. Senden Sie dann den Kostenvoranschlag sowie die Bestätigung der Krankenkasse ans Betreibungsamt. Dieses wird dann z. B. CHF 150 pro Monat ins EM einrechnen, damit die Zahnarztrechnung beglichen werden kann. Diese CHF 150 müssen Sie dann monatlich an Ihren Zahnarzt überweisen. Sie dürfen das Geld nicht zweckentfremden.
So entstehen während der Lohnpfändung keine neuen Schulden, ausser Steuerschulden. Diese werden leider nicht ins EM aufgenommen.
Bei Lohnpfändung empfiehlt sich auf jeden Fall, einen Sanierer aufzusuchen, der die Betreibungen stoppen kann. Ansonsten ist es sehr schwierig, aus der Schuldenspirale herauszukommen.
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