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Viele meiner Klienten sind oder waren einmal selbständige Einzelunternehmer. Es ist interessant zu sehen, dass sie nicht an ihren handwerklichen oder verkäuferischen Fähigkeiten gescheitert sind. Es war mehr ihr Unwille, die administrativen Dinge nicht in die Hand zu nehmen und hinauszuschieben, wie z. B.

  • keine Rechnungen zu schreiben
  • Mahnungen zu ignorieren
  • keine Buchhaltung zu führen
  • nicht mit den Behörden zu kommunizieren
  • sich viel zu früh im Handelsregister einzutragen etc.

Der letzte Punkt ist besonders katastrophal. Denn wenn sie betrieben werden, unterstehen sie der Pfändung auf Konkurs, d. h. bezahlen sie die Forderung des Zahlungsbefehls nicht, geht die ganze Firma in Konkurs und sie endet, bevor sie eigentlich angefangen hat. Ein Handelsregistereintrag ist erst ab CHF 100’000 Pflicht.

Manche starten aber auch eine Selbständigkeit, wenn sie Privatschulden und schon Lohnpfändungen haben. Das ist gar keine gute Idee. Sich selbständig zu machen, ist schon schwierig genug und dies mit Konsumschulden bewerkstelligen zu wollen, ist praktisch ein Ding der Unmöglichkeit. Der Druck ist viel zu gross.

Deshalb mein Tipp: zuerst sanieren und dann brillieren!

Erledigen Sie die administrativen Dinge sofort oder delegieren Sie diese an Profis wie Buchhalter und Treuhänder. Das kostet Sie weniger als Ihre Firma schliessen zu müssen.