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Diese sind meistens zu Unrecht stark überhöht. Verzugszinsen bis 5 % pro Jahr und Mahnkosten sind erlaubt. Inkassobüros drohen gerne mit Verzugsschaden Art. 104/106 OR oder Abtretungsgebühren. Da es sich hier aber um das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, kurz SchKG genannt, handelt, dürfen diese Kosten laut Art 27 Abs. 3 SchKG nicht dem Schuldner überwälzt werden. Sie können hier gut und gerne im Minimum CHF 100 und mehr pro Rechnung einsparen. Deshalb sollten Sie bei einem Zahlungsbefehls eines Inkassobüros immer Rechtsvorschlag erheben.