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Diese sind meistens zu Unrecht stark überhöht. Verzugszinsen bis 5 % pro Jahr und Mahnkosten sind erlaubt. Inkassobüros drohen gerne mit Verzugsschaden Art. 103/106 OR oder Abtretungsgebühren. Da es sich hier aber um das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, kurz SchKG genannt, handelt, dürfen diese Kosten laut Art. 27 Abs. 3 SchKG nicht dem Schuldner überwälzt werden. Sie können hier, je nach Rechnungsbetrag, gut und gerne CHF 100 und mehr pro Rechnung einsparen.